AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen des Lionsclub Kramsach Tiroler Seenland

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für den Besuch von Veranstaltungen des Lionsclub Kramsach Tiroler Seenland. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere den Bestimmungen des KSchG) widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB dennoch ihre Gültigkeit.

§ 2 Anmeldung
(1) Der Lionsclub Kramsach Tiroler Seenland behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern. Alle Angebote des Lionsclub Kramsach Tiroler Seenland (Prospekte, Kataloge, Preislisten, Webshop et al.) sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Annahme der Anmeldung durch den Lionsclub Kramsach Tiroler Seenland zustande. Wenn eine Anmeldung nicht angenommen werden kann, wird der Kunde unverzüglich davon verständigt.
(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens nach verfügbarer Teilnehmerzahl berücksichtigt, Anmeldungen werden schriftlich (auch E-Mail) oder Telefon entgegengenommen. Jede Anmeldung ist verbindlich.

§ 3 Vertragssprache
Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden in deutscher Sprache angeboten.

§ 4 Stornierungen
(1) Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden.
(2) Eine Stornierung kann bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 100 % des Teilnahmebeitrags verrechnet werden. Ab Veranstaltungsbeginn wird bei Nichtbesuch der komplette Teilnahmebeitrag fällig.
(3) Die Namhaftmachung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich.

§ 5 Rücktrittsrecht im Fernabsatz
(1) Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen 14 Werktagen ab Bestelldatum, ohne Angabe von Gründen, jedoch nur vor Leistungsbeginn zurücktreten. Sollte der Leistungsbeginn schon eingetreten sein, besteht kein Rücktrittsrecht mehr. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird.
(2) Bereits bezahlte Teilnehmerbeiträge werden im Falle des Rücktritts an den Kunden zurückerstattet.
(3) Kein Rücktrittsrecht besteht bei Veranstaltungen, die programmgemäß bereits innerhalb dieser Rücktrittsfrist stattfinden.
(4) Für Infos, Datenauskünfte und Beschwerden richten Sie ein Email an den Lionsclub Kramsach Tiroler Seenland.

§ 6 Preise
(1) Grundsätzlich gilt jener Teilnahmebeitrag als vereinbart, der sich aus den aktuellen Prospekten, Katalogen, Preislisten, Webshop und ähnlichen Publikationen des Lionsclub Kramsach Tiroler Seenland ergibt.
(2) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Der Teilnahmebeitrag ist direkt bei Buchung einzuzahlen, spätestens 14 Tage nach Buchung.
(2) Kunden, die dem Lionsclub Kramsach Tiroler Seenland oder einer seiner nachgelagerten Organisationen einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird der Rechnungsbetrag im darauffolgenden Monat der Inanspruchnahme der Leistung von ihrem Konto abgebucht.
(3) Die Verrechnung erfolgt in Euro.
(4) Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrags nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.
(5) Die gesetzlichen (Verzugs)Zinsen nach § 1333 Abs 1 ABGB betragen für Nicht-Kaufleute gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB 4% jährlich. – Nach § 1333 Abs. 2 ABGB betragen die gesetzlichen Verzugszinsen „zwischen Unternehmern aus unternehmerischen Geschäften” (= zweiseitige Handelsgeschäfte) 8% „über dem Basiszinssatz” (d.s. dzt. insgesamt: 10,2 %). Der Kunde ist verpflichtet, dem Lionsclub Kramsach Tiroler Seenland sämtliche durch seinen Zahlungsverzug entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich der Lionsclub Kramsach Tiroler Seenland vor.

§ 8 Programmänderungen/Absagen
(1) Aufgrund der langfristigen Planung von Veranstaltungen behält sich der Lionsclub Kramsach Tiroler Seenland organisatorisch bedingte Programmänderungen wie Änderung von Terminen, Beginnzeiten, Ort oder Vortragenden sowie Veranstaltungsabsagen vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.
(2) Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber dem Lionsclub Kramsach Tiroler Seenland sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen.
(3) Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnahmebeiträgen.

§9 Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzl. Bestimmungen für Events.
§10 Schadenersatz
(1) Der Lionsclub Kramsach Tiroler Seenland haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.
(2) Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden und reinen Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
(3) Für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit der Angaben in Veranstaltungsunterlagen kann eine Haftung des Lionsclub Kramsach Tiroler Seenland keinesfalls übernommen werden.

§ 11 Datenschutz
(1) Die Mitglieder des Lionsclub Kramsach Tiroler Seenland unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.
(2) Der Kunde anerkennt, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich. Vertragspartner des Lionsclub Kramsach Tiroler Seenland sind über diese Datenschutzbestimmungen instruiert und entsprechend verpflichtet.
(3) Im Falle von Zusendungen über Leistungen und Produkte des Lionsclub Kramsach Tiroler Seenland (Veranstaltungen, Publikationen…) jeglicher Art kommt § 107 TKG (Telekommunikationsgesetz) zur Anwendung.

§ 12 Film-, Ton-, und Fotografische Aufnahmen während der Veranstaltung
Mit der Annahme dieser AGB wird das ausdrückliche Einverständnis zur Veröffentlichung der eigenen, personenbezogenen Medienaufnahmen, erteilt. Dieses Einverständnis bezieht sich ausschließlich auf die im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung erzeugten Film-, Ton- und Fotoaufnahmen und wird ausschließlich zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung verwendet. Dabei wird auf die Einhaltung der Bestimmungen des Mediengesetzes (Schutz der Persönlichkeit) streng geachtet.

§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts anzuwenden. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so sind auch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, auf diesen Vertrag anzuwenden.
(2) Für Streitigkeiten ist das am Sitz des Lionsclub Kramsach Tiroler Seenland sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort des Vertrages ist der Sitz des Lionsclub Kramsach Tiroler Seenland (Kramsach).